Begriff: Barrierefreiheit
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Barrierefreiheit
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts, sind Hochschulen dazu verpflichtet, (digitale) Barrierefreiheit umzusetzen (EU Richtlinie 2016/2102, Behindertengleichstellungsgesetz, Inklusionsgrundsätzegesetz NRW). Für Internetseiten und Software gibt es Richtlinien und Standards, wie genau digitale Barrierefreiheit umzusetzen ist. Die dafür notwendigen Techniken sind: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
"Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig." (§ 4 Barrierefreiheit; Behindertengleichstellungsgesetz BGG).
Um Barrierefreiheit bei Lehr-Lern-Materialien und im E-Learning-Kontext allgemein zu gewährleisten, sollten verschiedene Dimensionen Berücksichtigung finden:
- Wahrnehmbarkeit: alle Inhalte müssen für alle Nutzenden wahrnehmbar sein. D.h., dass Maßnahmen der Barrierefreiheit hier die Wahrnehmung unterstützen können oder gar entsprechende äquivalente Inhalte für Menschen mit eingeschränktem oder ohne Sehvermögen und mit eingeschränktem oder ohne Hörvermögen verfügbar gemacht werden. Bei Sehbeeinträchtigungen helfen beispielsweise klare Kontraste sowie ein responsives Design für Vergrößerungsmöglichkeiten. Gehörlöse Nutzende benötigen Untertitel für Videos oder Gebärdensprachenübersetzungen. Es gilt: Materialien sollten immer so gestaltet werden, dass ein zweiter Sinn das Wissen genauso vermittelt („Zwei-Sinne-Prinzip“).
- Bedienbarkeit: Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit und Kraft arbeiten z.T. mit alternativen Eingabegeräten, um die Anwendungen erreichen zu können.
- Verständlichkeit: Hierbei ist einerseits die Verständlichkeit der Inhalte als auch die der Bedienung, des Umgangs und der Nutzbarkeit von Informationstechnik gemeint. Klar strukturierte Programmoberflächen können hier unterstützend sein.
- Robustheit: Man spricht in diesem Zusammenhang von Robustheit, wenn die Technologie mit aktueller und mit zukünftiger Technik funktioniert. Es geht hierbei um die Anschlussfähigkeit für assistive Technologien, wie z.B. Screenreader oder Mausalternativen. Selbst bei technischer Entwicklung wie Neuerungen in Browsern oder Betriebssystemen muss die barrierefreie Nutzung und der Zugriff auf Inhalte weiterhin gewährleistet sein.
Wichtige erste Schritte auf dem Weg zu barrierefreien digitalen Lehr-Lern-Materialien können sein:
- die Nutzung von Formatvorlagen zur Strukturierung von Dokumenten
- die Verwendung einer serifen-freien Schriftart
- eine kontrastreiche Gestaltung des Hintergrunds und der Schriftfarbe (Hierfür kann der Contrastchecker verwendet werden.)
- das Einfügen von Alternativtexten für Bilder, Grafiken und Diagramme
- die Prüfung zur Barrierefreiheit von Word oder Adobe Acrobat
Wenn barrierefreies Material nach den Prinzipien des Universal Design for Learning gestaltet ist, hat es vielfach ein hohes Innovationspotenzial.
Für die Überprüfung der Barrierefreiheit eigener Materialien können die nachfolgenden Seiten und Materialien hilfreich sein:
- Prüfverfahren für technische Aspekte inklusiver digitaler Bildungsangebote
- Chechliste Barrierefreie digitale Lehre der TH Köln
- zur Barrierefreiheit von H5P-Elementen
- OERContent.nrw 2022. Erstellung von digitalen Lehr-/Lernangeboten für das Landesportal ORCA.nrw. Handreichung zur Berücksichtigung digitaler Barrierefreiheit in der Antragsplanung
Quellen:
BIK für Alle (o.J.): Barrierefreiheit umsetzen. Alternativtexte für Grafiken (letzter Zugriff: 19.07.2022).
DoBuS/DoProfil (o.J.): Vier Regeln für Bildbeschreibungen im Bildungskontext (letzter Zugriff: 19.07.2022). (Vier Regeln für Bildbeschreibungen im Bildungskontext“ by Bender, Pferdekämper-Schmidt, DoBuS/DoProfiL TU Dortmund is licensed under CC BY-NC-ND).
wb-web (Kompetenz für Erwachsenen- und Weiterbildner/innen) (2021): 8. Podcast online: Erwachsenenbildung barrierefrei (letzter Zugriff: 19.07.2022).
wb-web (Kompetenz für Erwachsenen- und Weiterbildner/innen) (2022): Keine Barrieren im Netz (letzter Zugriff: 19.07.2022). CC BY SA 3.0 DE by Sonja Klante für EULE/wb-web (Aktualisiert und überarbeitet von
Susanne Witt, Stand Juni 2022).
weiter Literaturhinweise:
Hochschulforum Digitalisierung (2022): Leitfaden zur Digitalen Barrierefreiheit im Hochschulkontext (Arbeitspapier Nr. 66/November 2022) (letzter Zugriff: 03.02.2023).
Kompetenzzentrum digitale Barrierefreiheit.nrw (2022): OERContent.nrw 2022. Erstellung von digitalen Lehr-/Lernangeboten für das Landesportal ORCA.nrw. Handreichung zur Berücksichtigung digitaler Barrierefreiheit in der Antragsplanung (letzter Zugriff: 03.02.2023).
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (2022): Barrierefreie Dokumente in Lernkontexten. Eine Handreichung. (letzter Zugriff: 15.02.2023).