Begriff: Copyleft Troll
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Copyleft Troll
Der Begriff Copyleft Troll ist eine Fortentwicklung des Begriffs Copyright Troll.
In der Internet-Community werden als "Copyright Trolle" spezialisierte Anwaltskanzleien bezeichnet, die im Internet - häufig automatisiert - nach Urheberrechtsverstößen fanden und Nutzer*innen, die gegen Copyright-Regeln verstoßen, mit dreistelligen Beträgen abmahnen unter Drohung einer Klage auf Schadensersatz, die in sechsstellige Bereiche gehen kann. Aus den Medien sind entsprechende Abmahnwellen bekannt. Beim Copyright bezieht sich dies meist auf tatsächlich bewusste Verstöße von Nutzer*innen im Bereich von Tauschbörsen, Pornoportalen u.ä. Zuweilen stellen die Kanzleien sogar selber die Inhalte bereit, um Nutzer*innen in die Falle zu locken. Die Urheber*innen des Materials müssen dazu nicht einmal zwangsläufig eingebunden sein in diesen Prozess.
Copyleft Trolle betreiben eine Weiterentwicklung dieser Geschäftsmodelle und zielen auf Nutzer*innen von offenen Materialien unter CC-Lizenz ab. Dabei wird - ebenso häufig automatisiert - nach falschen CC-Angaben gesucht. Hierbei machen sich die Trolle eine Problematik der älteren CC-Lizenzversionen 3.0 und insbesondere 2.0 zu Nutze. In diesen wird festgelegt, dass die Nutzungslizenz für die Materialien automatisch erlischt, sobald die Vorgaben der Lizenz nicht eingehalten werden, z.B. das Fehlen der Angabe von Urhber*innen, Titel, Quelle oder Verlinkungen auf den Ursprungsort oder den Lizenztext. Diese Fehler werden von Nutzer*innen häufig unbewusst begangen und sie glauben, das Material rechtssicher nutzen zu können, da es unter einer CC-Lizenz steht. Auch hier finden sich zum Teil Urheber*innen, die sich dieses Modell bewusst als Profitquelle zu eigen machen und auf Fehler der Nachnutzer*innen spekulieren, beispielsweise im Rahmen der Bereitsstellung von Bildern bei Flickr. Besonders im US-amerikanischen Rechtsraum findet dies Modell zunehmend Verbreitung. Auch in Deutschland wurde dieses Geschäftsmodell angewendet (vgl. Julia Reda für heise.de). Viele Nutzer*innen zahlen aus Furcht lieber die Mahngebühren, als es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.
Die Organisation Creative Commons selbst hat hierauf mit einer Änderungen der Lizenzbedingungen in der Version 4.0 reagiert. Nachnutzer*innen bleiben nun ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der fehlerhaften Angabe 30 Tage Zeit, den Fehler zu korrigieren. Erst nach diesen 30 Tagen erlischt die Lizenz. Des Weiteren versucht Creative Commons große Portale schrittweise darauf zu drängen, dass Urheber*innen gebeten werden, Lizenzen der Versionen 2.0 und 3.0 auf die neue Version 4.0 zu aktualisieren.
Für Nachnutzende ergeben sich daraus zwei Implikationen:
- Insbesondere bei Materialien unter den CC-Lizenzen der Version 2.0 und 3.0 sollte besonderes Augenmerk auf die korrekte Lizenzangabe gelegt werden.
- Falls eine Auswahlmöglichkeit besteht, sollten Materialien mit CC-Lizenzen der Version 4.0 bevorzugt genutzt werden.
- Eine ausführliche Darstellung findet sich im Blog des bekannten Openness-Aktivisten Cory Doctorow online unter: https://doctorow.medium.com/a-bug-in-early-creative-commons-licenses-has-enabled-a-new-breed-of-superpredator-5f6360713299, zuletzt geprüft am 03.02.2022.
- Über Fälle in Deutschland berichtet Julia Reda für heise.de online unter: https://www.heise.de/meinung/Edit-Policy-Copyright-Trolle-gezielter-Missbrauch-von-Creative-Commons-4967790.html, zuletzt geprüft am 03.02.2022.
- Über die Maßnahmen von Creative Commons berichtet Leonhard Dobusch für netzpolitik.org: https://netzpolitik.org/2021/grundsatzerklaerung-creative-commons-wehrt-sich-gegen-abmahnung-als-geschaeftsmodell/, zuletzt geprüft am 03.02.2022.