Begriff: Bearbeitung / Veränderung von Werken

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Bearbeitung / Veränderung von Werken

Die beiden Wörter Bearbeitung bzw. bearbeiten und Veränderung bzw. verändern werden im Kontext von Urheberrecht und Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) häufig synonym gebraucht. Des Weiteren findet man die Begriffe Abwandlung und Umgestaltung mitsamt entsprechender Verben.

Aus § 3 UrhG (Urheberrechtsgesetz) geht hervor, dass Bearbeitungen geistige Schöpfungen des oder der Bearbeitenden sind und wie selbständige Werke geschützt sind. Damit also eine Umgestaltung / eine Veränderung des Werkes eine Bearbeitung im Sinne des UrhG darstellt, muss sie – wie jedes schutzwürdige Werk – die s. g. Schöpfungshöhe (auch Gestaltungshöhe genannt) erreichen. Zu Bearbeitungen zählen Verfilmungen eines Buches oder Übersetzungen in eine andere Sprache. Von Bearbeitungen sind nicht-schöpferische Umgestaltungen abzugrenzen. Hierbei handelt es sich um unwesentliche Hinzufügungen oder geringfügige Änderungen, z. B. eines Textes beim Redigieren1.

Beide Umgestaltungsarten bedürfen der Einwilligung der Urheberin oder des Urhebers. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass an einer Bearbeitung wiederum ein Urheberrecht der oder des Bearbeitenden entsteht, während es dies bei anderen Arten von Umgestaltungen nicht tut.

Die Schöpfungshöhe lässt sich insbesondere durch die Ausprägung an Individualität in einem Werk bestimmen. Dabei gilt das Prinzip der „kleinen Münze“, also dass nicht nur Produkte künstlerischer Hochkultur über ein ausreichendes Maß an Individualität verfügen, sondern auch alltägliche Erzeugnisse wie Landkarten, Kataloge oder Fahrpläne, auch wenn hier die Ausprägung sicherlich niedriger ist. Ob ein Werk oder eine Abwandlung eines Werkes nun eine ausreichende Schöpfungshöhe erreicht, muss im Einzelfall geklärt werden2.

1 (vgl. Bisges in: Bisges, Handbuch Urheberrecht, 1. Aufl. 2016, B. Werke, Absatz 232ff, S 92ff)
2 (vgl. ebd., Absatz 168, S. 58)

Definition der Creative Commons:
"Abgewandeltes Material bezeichnet Material, welches durch Urheberrechte oder ähnliche Rechte geschützt ist und vom lizenzierten Material abgeleitet ist oder darauf aufbaut und in welchem das lizenzierte Material übersetzt, verändert, umarrangiert, umgestaltet oder anderweitig modifiziert in einer Weise enthalten ist, die aufgrund des Urheberrechts oder ähnlicher Rechte des Lizenzgebers eine Zustimmung erfordert. Im Sinne der vorliegenden Public License entsteht immer abgewandeltes Material, wenn das lizenzierte Material ein Musikwerk, eine Darbietung oder eine Tonaufnahme ist und zur Vertonung von Bewegtbildern verwendet wird." (Vertragstext, Abschnitt 1a)

Für die Creative-Commons-Lizenzen spielt der Unterschied zwischen einer Bearbeitung, die eine Schöpfungshöhe erreicht und einer Umgestaltung / Veränderung, die das nicht tut, nur teilweise eine Rolle.

Für das ND-Modul (No Derivatives – Keine Bearbeitungen) ist es nicht von Belang, ob eine Veränderung auch gleichzeitig eine Bearbeitung ist, die der/dem Bearbeitenden Urheberrechte einräumt. Beides ist nicht gestattet, wenn man das abgewandelte Werk veröffentlichen will. (Welche Nachnutzungen bei ND-lizenzierten Werken möglich sind, können Sie im Eintrag ND-Modul nachlesen.)

Wo der Unterschied eine Rolle spielt: Wenn die CC-Lizenz Veränderungen erlaubt, dann müssen bei nicht-schöpferischen Veränderungen diese lediglich angegeben werden (z. B. Farbsättigung erhöht), während bei Bearbeitungen, durch die die oder der Bearbeitende ein Urheberrecht erhält, der Name genannt werden muss und sie/er wiederum eine Lizenz vergeben kann oder je nach Lizenz muss (vgl. Klimpel bei irights.info). 

Es müssen alle Veränderungen und auch alle (urheberrechtlich relevanten) Bearbeitenden angegeben werden. Es reicht nicht aus, nur den Namen der oder des letzten Bearbeitenden zu nennen. In der Praxis tritt aber der Fall von vielen Bearbeitungen bei Einzelmaterialien eher selten auf (anders ist es bei z. B. Wikipedia-Einträgen). Um einen langen Lizenzhinweis zu vermeiden, kann eventuell auf das ursprüngliche Material zurückgegriffen werden. 

Beispiel für einen anzugebenden Lizenztext bei geringfügigen Veränderungen:
Creative Commons 10th Birthday Celebration San Francisco“ von tvol, genutzt unter CC BY 2.0/ Farbsättigung reduziert vom Original.https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

Beispiel für einen anzugebenden Lizenztext bei Bearbeitungen, bei denen ein Urheberrecht entsteht:
Das Werk "90fied" ist eine Bearbeitung von „Creative Commons 10th Birthday Celebration San Francisco“ von tvol, genutzt unter CC BY 2.0. "90fied" steht ebenfalls unter CC BY 2.0 von [Name des / der Bearbeiters / Bearbeiterin]