Begriff: CC0 / CC Zero
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CC0 / CC Zero
Die Freigabe „Creative Commons Zero“ (CC0) macht es möglich, Inhalte so weiterzuverwenden, als wären sie bereits frei von Urheberrechten. CC0-Inhalte können ohne Nachfrage zu beliebigen Zwecken kopiert, veröffentlicht oder auf andere Weise verwendet werden. Anders als die regulären Creative-Commons-Lizenzen enthält CC0 keine weitere Bedingungen wie etwa eine Namensnennung.
Aus Gründen der Transparenz und der guten wissenschaftlichen Praxis empfiehlt es sich aber auch, für CC0-lizenzierte Werke eine Lizenz- und damit eine Quellenangabe zu machen. Wenn man selber als Autorin oder Autor eine CC0 Lizenz vergeben möchte, dann muss man das Werk, wie bei allen CC-Lizenzen, mit dieser Lizenz kennzeichnen (ohne jegliche Kennzeichnung darf das Werk nicht verwendet werden).
CC0 im Wortlaut der Creative Commons
Die Person, die ein Werk mit dieser Deed verknüpft hat, hat dieses Werk in die Gemeinfreiheit - auch genannt Public Domain - entlassen, indem sie weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichtet hat, soweit das gesetzlich möglich ist.
Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um weitere Erlaubnis bitten zu müssen.

Zu jedem Modul (inklusive der Public Domain Werkzeuge) gehört auch ein Symbol.
Die Symbole werden hier zum Download angeboten: https://creativecommons.org/about/downloads/.
- Open Clipart, Lizenz ist hier zu finden.
- Europeana, nach Lizenzauswahl, z. B. Bild Halskette
- Mundo nach Lizenzauswahl, z. B. Deutsch Rechtschreibung
CC0 und Gemeinfreiheit
Die Freigabe CC0 entspricht einem Werkzeug, um auf jeglichen urheberrechtlichen Schutz zu verzichten. Allerdings: In der deutschen und in anderen kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen ist es nicht vorgesehen, das Urheberrecht auf ein selbst geschaffenes Werk vollständig abzulegen. Bestimmte Bestandteile des Urheberrechts – die Urheberpersönlichkeitsrechte – sind nicht verzichtbar.
In diesem Fall wird mit der CC0-Freigabe zusätzlich eine pauschale Erlaubnis (Lizenz) gegeben: Jeder darf das Werk unbeschränkt ohne Bedingungen verwenden. Zudem enthält die CC0-Freigabe einen Verzicht auf die Geltendmachung solcher Rechte, etwa vor Gericht. Die Freigabe ist also rechtlich betrachtet eine willentliche Handlung, die mit Blick auf unterschiedliche Rechtsordnungen aus mehreren Komponenten besteht.
Anders verhält es sich mit Bildungsmaterialien, die per se keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Werke sind „gemeinfrei“, wenn ihr urheberrechtlicher Schutz abgelaufen ist oder ein solcher Schutz nie bestand. Um das besonders deutlich zu machen, werden solche gemeinfreien Werke teilweise mit der Markierung „Public Domain Mark“ versehen.
Was bedeutet dieser Unterschied für die Praxis? Beide Inhalte lassen sich zunächst frei verwenden. Jedoch kann man eine CC0-Freigabe nur an solchen Werken vergeben, an denen man Rechte besitzt: Entweder, weil man sie selbst geschaffen hat oder weil womöglich weitere Rechte daran bestehen, über die man verfügt. Ob Werke dagegen gemeinfrei sind, wird allein durch Gesetze bestimmt.
Die Lizenz CC0 und der Terminus Gemeinfreiheit sind im deutschen Urheberrecht nicht gleichbedeutend. Die CC0 Lizenz darf nur vergeben, wer Rechte am Werk hat, über die Gemeinfreiheit entscheiden Gesetze. Als englischsprachige Bezeichnung für Gemeinfreiheit wird Public Domain benutzt - aufgrund der unterschiedlichen Urheberrechtssysteme sind die Bedeutungen nicht vollständig deckungsgleich.
Quelle:
Der erste Absatz des Glossareintrags sowie Abschnitt "CC0 und Gemeinfreiheit" stammen aus Was ist Creative Commons Zero? von Henry Steinhau, David Pachali für iRights.info, CC BY 4.0.
Weiterführende Links:
iRights.info liefert viele weitere Informationen rund umd OER, Creative Commons-Lizenzen, Urheberrecht sowie Recht im Netz: