Begriff: BY Modul der CC-Lizenzen
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BY Modul der CC-Lizenzen
BY - Namensnennung (attribution)
Mithilfe des englischen Wortes BY (von, durch) kann im Kontext von Werken die Autorenschaft angegeben werden. Das Modul BY verlangt dementsprechend als Bedingung für die Nutzung eines Werkes die Namensnennung der Urheberin oder des Urhebers. Des Weiteres müssen Änderungen, die Nachnutzende am Werk vorgenommen haben, mit Namen des oder der Ändernden sowie Art der Veränderung benannt werden.
Bedingung im Wortlaut der Creative Commons
Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.
Zu jedem Modul (inklusive der Public Domain Werkzeuge) gehört auch ein Symbol. Zu BY ist es dieses:
Die Symbole werden hier zum Download angeboten: https://creativecommons.org/about/downloads/.
Die Module der Creative Commons Lizenzen
Die Creative Commons (CC) Lizenzen bestehen aus einzelnen Modulen. Diese Module haben die Funktion, Bedingungen anzugeben, unter denen ein CC-lizenziertes Werk nachgenutzt werden kann. Es gibt 6 CC-Lizenzen, die sich aus mindestens einem der 4 folgenden vier Module zusammensetzen: BY, SA, NC und ND. (Bei den Bezeichnungen handelt es sich um Abkürzungen.)
Hinzukommen die beiden Public Domain Werkzeuge:
Hier wird der Aufbau einer Creative-Commons-Lizenz erläutert.
Das Modul BY kommt in jeder Lizenz vor, es kann lediglich nicht mit den Public Domain Werkzeugen kombiniert werden.








Foto „Briefe“ von Jöran Muuß-Merholz unter der Lizenz CC BY-SA 2.0 via Flickr
Die Namensnennung muss in der aktuellen Lizenzversion 4.0 in „angemessener Form“ erfolgen. Die CC-Lizenz ist hier ist bewusst vage gehalten, um alle möglichen Medien und Kontexte zu erfassen. Grundregel: Die Namensnennung/Attribution und der Hinweis auf die CC-Lizenz sollte sich so nah wie möglich am Inhalt befinden. Es kann aber je nach Publikationsart auch eine übliche andere Stelle ausreichend sein für den Hinweis: bei einem Buch etwa eine zentrale Bildnachweisseite, bei einem Video etwa der Vor- oder Abspann.
Wo genau die Attribution zu erfolgen hat, richtet sich nach allgemeinen Maßstäben der CC-Lizenz – und nicht nach dem, was eine Lizenzgeber:in möglicherweise individuell verlangt.
Was genau an Information angegeben muss – ob etwa der echte Name oder ein Künstlerpseudonym –, hängt davon ab, was Lizenzgeber:innen festlegen. Dies kann neben einer Autorin zum Beispiel auch der zugehörige Verlag sein, der ihren Text herausgibt. Auf Wunsch können Lizenzgeber:innen auch anonym bleiben.
Sofern ein Link zur Quelle angegeben ist, ist die Übernahme des Links Pflicht (sofern dies praktikabel ist).
Weiter ist vorgeschrieben, dass ein Hinweis auf den konkreten Lizenztext angebracht ist. Dies kann ein Link auf den Lizenztext sein. Ein Link auf dem Lizenztext ist ein unmissverständlicher Verweis. Allerdings erlaubt die Lizenz neben dem Link auch einen URI, einen Uniform Resource Identifier, also eine klar zuordenbare Bezeichnung.
Ein amerikanisches Gericht hat entschieden, dass es genügt, wenn die genaue Lizenz einschließlich der genauen Lizenzbedingungen und Versionsnummer klar bezeichnet wird, also beispielsweise CC BY-SA 2.0. In Deutschland gibt es noch keine Entscheidungen, was neben dem Link noch als URI im Sinne der Lizenz gilt. Ein bloß pauschaler Hinweis auf „CC-Lizenzen“, aus dem nicht ersichtlich ist, welcher konkrete Lizenztext gemeint ist, genügt den Anforderungen nicht.
Man findet Verlinkungen sowohl zum eigentlichen Lizenztext als auch zum s.g. Deed, einer kurzen Zusammenfassung der Lizenz für Laien, das letztere bspw. bei irights.info.
Von Creative Commons gibt es hierzu eine Reihe von Best Practices für die richtige attribution. Auch der Lizenzhinweisgenerator der Wikimedia Foundation kann bei Materialien aus Wikimedia Commons weiterhelfen.
Dieser Text stammt von irights.info, Lizenz CC BY 4.0. Ergänzt um Absatz zum Thema Deed von Magdalena Spaude.
Hier zwei zum Thema passende Links: