§ 60a Unterricht und Lehre (UrhG)
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Das Urhebergesetz beschreibt im § 60a wie Lehrende mit bereits veröffentlichten Werken in ihrer Lehre umgehen dürfen.
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Ablenkungsfreie Gestaltung
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Laut der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks und des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung haben rund 11% aller Studierender eine physische oder psychische Beeinträchtigung. Die Hochschule ist für alle da und soll möglichst inklusive Angebote schaffen.
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Alle Rechte vorbehalten - Einige Rechte vorbehalten - Keine Rechte vorbehalten
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Im deutschen Urheberrecht besitzt ein Werk automatisch einen Urheberrechtsschutz. Dafür sind zwei Kriterien ausschlaggebend:
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Aufbau einer Creative-Commons-Lizenz
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Die vier Bestandteile eine CC-Lizenz: Abkürzung, Bedingung, Version und Portierung
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Barrierefreiheit
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Als Körperschaft des öffentlichen Rechts, sind Hochschulen dazu verpflichtet, (digitale) Barrierefreiheit umzusetzen (EU Richtlinie 2016/2102, Behindertengleichstellungsgesetz, Inklusionsgrundsätzegesetz NRW). Für Internetseiten und Software gibt es Richtlinien und Standards, wie genau digitale Barrierefreiheit umzusetzen ist. Die dafür notwendigen Techniken sind: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
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Bearbeitung / Veränderung von Werken
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Die beiden Wörter Bearbeitung bzw. bearbeiten und Veränderung bzw. verändern werden im Kontext von Urheberrecht und Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) häufig synonym gebraucht. Des Weiteren findet man die Begriffe Abwandlung und Umgestaltung mitsamt entsprechender Verben.
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BY Modul der CC-Lizenzen
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BY - Namensnennung (attribution) Mithilfe des englischen Wortes BY (von, durch) kann im Kontext von Werken die Autorenschaft angegeben werden. Das Modul BY verlangt dementsprechend als Bedingung für die Nutzung eines Werkes die Namensnennung der Urheberin oder des Urhebers. Des Weiteres müssen Änderungen, die Nachnutzende am Werk vorgenommen haben, mit Namen des oder der Ändernden sowie Art der Veränderung benannt werden.
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Caption
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Captions sind eine vollständige Verschriftlichung der Medienaudiospur zum Mitlesen während das Video abgespielt wird. Anders als bei Untertiteln geht es beim Captioning nicht nur um das Übersetzen der zu hörenden Dialoge. Da Captioning hauptsächlich auf Gehörlose und Schwerhörige ausgerichtet ist, werden auch Soundeffekte und Musik berücksichtigt und es wird angegeben, wer gerade spricht.
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CC-Lizenz
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CC-Lizenz ist die Abkürzung von Creative Commons-Lizenz. Die Creative Commons-Lizenzen sind eine Reihe von freien Lizenzen, die es Content-Erstellern ermöglichen, ihre Werke legal und einfach zu teilen und zu verbreiten. Die Creative Commons Lizenzen werden von der Organisation Creative Commons geregelt.
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CC0 / CC Zero
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Die Freigabe „Creative Commons Zero“ (CC0) macht es möglich, Inhalte so weiterzuverwenden, als wären sie bereits frei von Urheberrechten. CC0-Inhalte können ohne Nachfrage zu beliebigen Zwecken kopiert, veröffentlicht oder auf andere Weise verwendet werden. Anders als die regulären Creative-Commons-Lizenzen enthält CC0 keine weitere Bedingungen wie etwa eine Namensnennung.
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Copyleft
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Der Begriff „Copyleft“ steht im Kontext einer Lizenzvergabe für eine Regel, die sicherstellt, dass einmal eingeräumte Nutzungsfreiheiten bei der Nachnutzung nicht (weiter) eingeschränkt werden. Der Begriff stammt auf der Software-Welt, wird aber auch außerhalb der Software-Branche genutzt. Im Kontext von Open Educational Resources ist die „Copyleft“-Regel Synonym zur Funktion des „SA“-Moduls; Bei der Nachnutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung gilt: Weitergabe unter gleichen (Lizenz-)Bedingungen.
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Copyleft Troll
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Der Begriff Copyleft Troll ist eine Fortentwicklung des Begriffs Copyright Troll.
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Copyright
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Urheberrechtlich geschützte Werke in den USA, wie etwa Bilder, sind oft mit einem Copyright-Vermerk versehen. Auch hierzulande hat sich der Begriff „Copyright“ als Hinweis zum Schutz geistiger Schöpfungen etabliert, obwohl es für deutsche Urheber*innen keine urheberrechtliche Bedeutung hat.
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Creative Commons-Lizenz
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Die Creative Commons Lizenzen, abgekürzt: CC-Lizenzen, sind eine Reihe von freien Lizenzen, die es Content-Erstellern ermöglichen, ihre Werke legal und einfach zu teilen und zu verbreiten. Die Creative Commons Lizenzen werden von der Organisation Creative Commons geregelt.
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Deed
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Die Deed der Creative-Commons-Lizenzen ist eine überschaubare Zusammenfassung der Bedingungen einer CC-Lizenz.
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Gemeinfrei
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Siehe Public Domain
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Gendergerechte Sprache
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Ein bewusster Umgang mit Sprache ist insofern wichtig, als dass Sprache nicht nur ein Werkzeug zur Kommunikation darstellt, sondern sich außerdem auf unsere Wahrnehmung auswirkt und auf diese Weise soziale Wirklichkeit konstruiert. Eine gender- und diversitätssensible Sprache kann daher einen wichtigen Beitrag zum Abbau von Diskriminierungen und zur Förderung von Inklusion leisten, weil damit Menschen in ihrer vielfältigen Lebenswirklichkeit sichtbar gemacht werden.
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H5P
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H5P ist als Open-Source-Software ein sehr beliebtes OER-Werkzeug für interaktive Elemente. Man kann damit interaktive Aufgaben und Übungen erstellen, veröffentlichen und teilen.
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Kommerziell vs. nicht-kommerziell
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Siehe NC Modul der CC-Lizenzen
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Kompetenzen
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Unter Kompetenzen werden allgemein die Fähigkeiten und Fertigkeiten verstanden, Probleme zu lösen. Kompetenzen sind handlungsorientiert und zeigen sich im handelnden Umgang mit Wissen und Werten. Wissen selbst stellt damit nur einen Baustein dar, das durch "Können" genutzt wird, um in bestimmten Situationen mit Herausforderungen umzugehen. Für verschiedene Tätigkeitsbereiche lassen sich auf dieser Basis Kompetenzrahmen definieren, die beschreiben, welches Wissen und welche Fertigkeiten und Fähigkeiten in einem bestimmten Bereich vorliegen sollten und wie diese erworben werden können. Kompetenzen sind damit aber grundsätzlich als erlernbar anzusehen.
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Kontrolle und Kontrollverlust
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Im Zusammenhang mit Open Educational Resources (OER) werden gerne die Begriffe Kontrolle und Kontrollverlust genannt. Bei der Lizenzierung seiner eigenen Bildungsmaterialien als OER geht es nämlich auch u.a. darum, loszulassen, Kontrolle abzugeben bzw. auf Kontrolle zu verzichten.
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Kündigung der Creative Commons Lizenz
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Können bereits geschlossene Creative-Commons-Lizenzverträge gekündigt werden?
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Leserlichkeit und Lesbarkeit
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Leserlichkeit bezieht sich auf die gute Wahrnehmbarkeit einzelner Zeichen, Lesbarkeit auf die Verständlichkeit der Gesamtdarstellung auf Textebene.
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Licence chooser
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Siehe Lizenzgenerator
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Lizenz
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Per se gibt es für die Wahl der Lizenz im OER-Bereich keine konkrete Vorgabe. „De facto haben sich die Lizenzen von Creative Commons (CC) durchgesetzt“ (OER info o.J.). Offene Lizenzen schützen einerseits die Rechte von Urheber*innen und ermöglichen gleichzeitig Dritten die (Weiter-)Verwendung und ggf. sogar Anpassung bzw. Änderung ihrer Inhalte und Materialien, weil sie einfach und eindeutig Nutzungsrechte bestimmen. Nachnutzende müssen nach deutschem Urheberpersönlichkeitsrecht dabei die*den Urheber*in des Werks (z. B. Publikation) nennen. Dieses Gesetz schützt außerdem vor Entstellung des Werkes.
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Lizenzgenerator
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Wenn Sie Ihre eigenen Lehr-Lern-Materialien für andere – insbesondere Lehrende – nachnutzbar machen möchten, dann müssen Sie eine Erlaubnis, eine Lizenz dafür vergeben. Sonst darf man sich Ihre Materialien lediglich anschauen, wenn sie veröffentlicht sind. Dafür müssen Sie eine CC-Lizenz auswählen und einen Lizenzhinweis formulieren.
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Lizenzhinweis
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Funktion
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Lizenzkompatibilität / Kombinierbarkeit von Werken mit unterschiedlichen CC-Lizenzen
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Ob aus lizenzrechtlicher Sicht zwei oder mehr Werke, die unter einer Creative-Commons-Lizenz stehen (CC-lizenziert) miteinander kombiniert werden können, hängt davon ab, ob die Kombination eine Zusammenstellung oder eine Verschmelzung von Materialien darstellt.
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Metadaten
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Metadaten bei Open Educational Resources sind beschreibende Informationen über die Bildungsressourcen, die helfen, sie zu kategorisieren, zu identifizieren und zu organisieren. Sie beschreiben zum Beispiel den Titel, die Urheber und Urheberinnen, die Lizenz und den Inhalt.
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NC Modul der CC-Lizenzen
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NC - nicht kommerziell (non-commercial) Das Modul NC (non-commercial) verbietet die kommerzielle Weiterverwendung des Werkes. Als kommerzielle Verwendung gilt z.B. ein Text auf der Firmenseite eines Unternehmens oder Bilder in einem Verlagsbuch.
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ND Modul der CC-Lizenzen
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ND - Keine Bearbeitungen (no derivatives) Das Modul ND (no derivatives) verbietet die Bearbeitung, bzw. die Verbreitung / Veröffentlichung einer Bearbeitung. Dabei ist es nicht relevant, ob es sich bei der Umgestaltung des Materials um wenig kreative / nicht schöpferische Veränderungen handelt oder um kreative / schöpferische Bearbeitungen. Beides ist nicht erlaubt, wenn das abgewandelte Werk verbreitet wird.
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Nicht portierte (generische) Lizenzen
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Siehe Begriff "portierte und unportierte CC-Lizenzen".
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OER-Policy
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Eine Open Educational Resource Policy (OER-Policy) legt die Vision und die Ziele einer politischen Institution oder einer Einrichtung in Hinblick auf offene Inhalte (Open Content) nieder und formuliert, wie offene Inhalte unterstützt und gefördert werden sollen. Entsprechend lassen sich OER-Policies sowohl auf der staatlichen Ebene als auch in vielen Bildungseinrichtungen finden. OER-Policies sind wichtig, weil sie zum einen ein Bewusstsein für das Thema OER schaffen und zum anderen die Priorisierung von OERs nahelegen.
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OERContent.nrw
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Die Förderlinie OERContent.nrw wird unter dem Dach der DH.NRW ausgeschrieben und aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) finanziert. Es ist geplant, die Förderlinie jährlich fortzusetzen.
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OERSI
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OERSI steht für Open Educational Resources Search Index - eine Suchmaschine für freie Bildungsmaterialien in der Hochschullehre. OERSI verbindet als zentraler Sucheinstieg OER-Repositorien verteilter Landesinitiativen, institutionelle Repositorien von Universitäten und Bibliotheken und Fachrepositorien für OER.
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Öffentliche Domäne
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Siehe Public Domain
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Open Access
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"Open Access meint, dass diese Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internetzugang selbst verbunden sind. In allen Fragen des Wiederabdrucks und der Verteilung und in allen Fragen des Copyright überhaupt sollte die einzige Einschränkung darin bestehen, den jeweiligen Autorinnen und Autoren Kontrolle über ihre Arbeit zu belassen und deren Recht zu sichern, dass ihre Arbeit angemessen anerkannt und zitiert wird."
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Open Educational Resources
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Open Educational Resources (kurz: OER) sind frei verfügbare Bildungsmaterialien:
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ORCA.nrw
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"Das Landesportal ORCA.nrw ist ein Kooperationsprojekt der [Digitalen Hochschule NRW; kurz: DH.NRW] und eine gemeinsame Betriebseinheit der Hochschulen in NRW, die in Zusammenarbeit mit zahlreichen [Akteur*innen] unterschiedliche Services anbietet." (ORCA.nrw)
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Persönlichkeitsrechte
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Die Persönlichkeitsrechte legen fest, dass keine Person ohne vorherige Erlaubnis abgebildet oder aufgezeichnet werden darf.
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Portierte und unportierte Versionen der Creative-Commons-Lizenzen
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Der Ausgangspunkt der Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) sind ihre internationalen („unportierten“) Versionen mit ihren Übersetzungen in viele Sprachen. Konzept und Weiterentwicklung der CC-Lizenzen sind von der Absicht getragen, den Lizenzen so einheitlich wie möglich in den unterschiedlichen Rechtsordnungen dieser Welt Geltung zu verschaffen.
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Public Domain
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Der Begriff Public Domain (zu deutsch Gemeinfreiheit) meint den rechtefreien Status von geistigen Gütern, also Inhalten und Materialien jeglicher Art. Sie sind urheberrechtlich niemandem zugeordnet – entweder weil sie nie urheberrechtlich geschützt waren, weil ihr Schutz abgelaufen ist, oder weil ein Rechteinhaber sie für die Allgemeinheit zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben hat. Ihre Nutzung ist uneingeschränkt möglich.
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Recht am eigenen Bild
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Bei der Erstellung und Nutzung von Open Educational Resources (OER) möchten Personen häufig Fotos oder Screenshots einsetzen, auf denen Personen abgebildet sind. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Personen ein sogenanntes Recht am eigenen Bild besitzen, welches gewahrt werden muss.
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Repositorium
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Unter einem Repositorium versteht man einen Ablageort für Dateien mitsamt der Beschreibung dieser Dateien durch standardisierte Metadaten. Das macht die Dateien auffindbar.
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SA Modul der CC-Lizenzen
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SA - Weitergabe unter gleichen Bedingungen (share alike) Das Modul SA (share alike) legt fest, dass Bearbeitungen nur unter der ursprünglichen oder unter einer damit kompatiblen Lizenz veröffentlicht werden dürfen.
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Schöpfungshöhe
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Die Schöpfungshöhe oder auch Gestaltungshöhe ist ein Kriterium um ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetz (UrhG) von einem Nicht-Werk abzugrenzen. Ein Werk muss also eine Schöpfungshöhe erreichen, damit es tatsächlich als Werk im Sinne des UrhG bezeichnet werden kann und demnach unter urheberrechtlichen Schutz fällt.
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Transkription
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Eine Transkription ist ein separates Dokument zu einer Video- oder Audiodatei, das den gesamten Audioinhalt eines Medienwerks in gleicher Sprache erfasst.
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Untertitel
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Untertitel sind auf dem Bildschirm angezeigte Übersetzungen von Dialogen zur Begleitung der Tonspur.
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Urheber*in
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Die geistige Schöpferin*der geistige Schöpfer eines Werkes ist sein*e Urheber*in (§ 7 UrhG).
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Urheberrecht
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Das Urheberrecht garantiert den Schöpferinnen und Schöpfern von Werken das weitgehende Nutzungs- und Verwertungsrecht an ihrem Werk. In Deutschland entsteht das Urheberrecht automatisch mit der Schöpfung des Werkes unabhängig von der Veröffentlichung oder einer formalen Anmeldung. Das konkret anzuwendende nationale Recht richtet sich dabei nach dem Schutzlandprinzip, d. h. der rechtliche Rahmen wird sich in der Regel danach richten, in welchem Land ein Nutzer oder eine Nutzerin das Werk nutzen möchte. Die konkreten Regelungen sind im Urheberrechtsgestz (UrhG) niedergelegt.
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Urheberrechtsgesetz
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Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schafft in Deutschland die gesetzliche Grundlage für das Urheberrecht und verwandte Leistungsschutzrechte.
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Werk (und Nicht-Werk)
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Die Abgrenzung eines Werks von einem Nicht-Werk bzw. die Unterscheidung zwischen dem, was durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt wird und was nicht, wird in der aktuellen Rechtsprechung und Literatur als fraglich bis problematisch eingestuft.
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Zitat und Zitatrecht
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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung definiert das Zitat wie folgt:
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Zitate und OER
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Zitate stellen in Open Educational Resources (OER) eine besondere Herausforderung dar. Fremde Werke sind zunächst vollumfänglich urheberrechtlich geschützt. Dies umfasst auch das Recht der Urheber*innen des ursprünglichen Werk, Nutzungserlaubnisse für das eigene Werk zu erteilen. Zitiere ich in meinem eigenen Werk aus fremden Werken und möchte das eigene Werk unter eine Creative Commons-Lizenz zur freien Nachnutzung stellen, so würde ich damit auch den fremden Inhalt zur Nachnutzung freigeben (sublizenzieren). Dies lässt das Urheberrecht aber nicht zu, da mir nicht dieses Recht am fremden Werk zusteht.
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Zweitveröffentlichung
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Der Begriff stammt aus dem Open Access. Er bezeichnet Publikationen, die zunächst kostenpflichtig in einem Verlag oder einer Zeitschrift erschienen sind, nun kostenfrei und öffentlich in einem Repositorium oder auf einer Webseite bereitgestellt werden. Nach einer bestimmten Embargofrist und unter bestimmten Auflagen räumen Verlage zunehmend den Publizierenden das Recht ein, diese Publikation erneut und diesmal öffentlich und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
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