OER-Glossar

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Begriff Definitionen
Barrierefreiheit Als Körperschaft des öffentlichen Rechts, sind Hochschulen dazu verpflichtet, (digitale) Barrierefreiheit umzusetzen (EU Richtlinie 2016/2102, Behindertengleichstellungsgesetz, Inklusionsgrundsätzegesetz NRW). Für Internetseiten und Software gibt es Richtlinien und Standards, wie genau digitale Barrierefreiheit umzusetzen ist. Die dafür notwendigen Techniken sind: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Bearbeitung / Veränderung von Werken Die beiden Wörter Bearbeitung bzw. bearbeiten und Veränderung bzw. verändern werden im Kontext von Urheberrecht und Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) häufig synonym gebraucht. Des Weiteren findet man die Begriffe Abwandlung und Umgestaltung mitsamt entsprechender Verben.
BY Modul der CC-Lizenzen BY - Namensnennung (attribution)
Mithilfe des englischen Wortes BY (von, durch) kann im Kontext von Werken die Autorenschaft angegeben werden. Das Modul BY verlangt dementsprechend als Bedingung für die Nutzung eines Werkes die Namensnennung der Urheberin oder des Urhebers. Des Weiteres müssen Änderungen, die Nachnutzende am Werk vorgenommen haben, mit Namen des oder der Ändernden sowie Art der Veränderung benannt werden.
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