Untertitel
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Untertitel sind auf dem Bildschirm angezeigte Übersetzungen von Dialogen zur Begleitung der Tonspur.
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Urheber*in
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Die geistige Schöpferin*der geistige Schöpfer eines Werkes ist sein*e Urheber*in (§ 7 UrhG).
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Urheberrecht
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Das Urheberrecht garantiert den Schöpferinnen und Schöpfern von Werken das weitgehende Nutzungs- und Verwertungsrecht an ihrem Werk. In Deutschland entsteht das Urheberrecht automatisch mit der Schöpfung des Werkes unabhängig von der Veröffentlichung oder einer formalen Anmeldung. Das konkret anzuwendende nationale Recht richtet sich dabei nach dem Schutzlandprinzip, d. h. der rechtliche Rahmen wird sich in der Regel danach richten, in welchem Land ein Nutzer oder eine Nutzerin das Werk nutzen möchte. Die konkreten Regelungen sind im Urheberrechtsgestz (UrhG) niedergelegt.
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Urheberrechtsgesetz
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Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schafft in Deutschland die gesetzliche Grundlage für das Urheberrecht und verwandte Leistungsschutzrechte.
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