Zitat und Zitatrecht
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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung definiert das Zitat wie folgt:
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Zitate und OER
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Zitate stellen in Open Educational Resources (OER) eine besondere Herausforderung dar. Fremde Werke sind zunächst vollumfänglich urheberrechtlich geschützt. Dies umfasst auch das Recht der Urheber*innen des ursprünglichen Werk, Nutzungserlaubnisse für das eigene Werk zu erteilen. Zitiere ich in meinem eigenen Werk aus fremden Werken und möchte das eigene Werk unter eine Creative Commons-Lizenz zur freien Nachnutzung stellen, so würde ich damit auch den fremden Inhalt zur Nachnutzung freigeben (sublizenzieren). Dies lässt das Urheberrecht aber nicht zu, da mir nicht dieses Recht am fremden Werk zusteht.
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Zweitveröffentlichung
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Der Begriff stammt aus dem Open Access. Er bezeichnet Publikationen, die zunächst kostenpflichtig in einem Verlag oder einer Zeitschrift erschienen sind, nun kostenfrei und öffentlich in einem Repositorium oder auf einer Webseite bereitgestellt werden. Nach einer bestimmten Embargofrist und unter bestimmten Auflagen räumen Verlage zunehmend den Publizierenden das Recht ein, diese Publikation erneut und diesmal öffentlich und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
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