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Begriff Definitionen
§ 60a Unterricht und Lehre (UrhG) Das Urhebergesetz beschreibt im § 60a wie Lehrende mit bereits veröffentlichten Werken in ihrer Lehre umgehen dürfen.
Ablenkungsfreie Gestaltung Laut der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks und des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung haben rund 11% aller Studierender eine physische oder psychische Beeinträchtigung. Die Hochschule ist für alle da und soll möglichst inklusive Angebote schaffen.
Alle Rechte vorbehalten - Einige Rechte vorbehalten - Keine Rechte vorbehalten Im deutschen Urheberrecht besitzt ein Werk automatisch einen Urheberrechtsschutz. Dafür sind zwei Kriterien ausschlaggebend:
Aufbau einer Creative-Commons-Lizenz Die vier Bestandteile eine CC-Lizenz: Abkürzung, Bedingung, Version und Portierung

Barrierefreiheit Als Körperschaft des öffentlichen Rechts, sind Hochschulen dazu verpflichtet, (digitale) Barrierefreiheit umzusetzen (EU Richtlinie 2016/2102, Behindertengleichstellungsgesetz, Inklusionsgrundsätzegesetz NRW). Für Internetseiten und Software gibt es Richtlinien und Standards, wie genau digitale Barrierefreiheit umzusetzen ist. Die dafür notwendigen Techniken sind: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Bearbeitung / Veränderung von Werken Die beiden Wörter Bearbeitung bzw. bearbeiten und Veränderung bzw. verändern werden im Kontext von Urheberrecht und Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) häufig synonym gebraucht. Des Weiteren findet man die Begriffe Abwandlung und Umgestaltung mitsamt entsprechender Verben.
BY Modul der CC-Lizenzen BY - Namensnennung (attribution)
Mithilfe des englischen Wortes BY (von, durch) kann im Kontext von Werken die Autorenschaft angegeben werden. Das Modul BY verlangt dementsprechend als Bedingung für die Nutzung eines Werkes die Namensnennung der Urheberin oder des Urhebers. Des Weiteres müssen Änderungen, die Nachnutzende am Werk vorgenommen haben, mit Namen des oder der Ändernden sowie Art der Veränderung benannt werden.
Caption Captions sind eine vollständige Verschriftlichung der Medienaudiospur zum Mitlesen während das Video abgespielt wird. Anders als bei Untertiteln geht es beim Captioning nicht nur um das Übersetzen der zu hörenden Dialoge. Da Captioning hauptsächlich auf Gehörlose und Schwerhörige ausgerichtet ist, werden auch Soundeffekte und Musik berücksichtigt und es wird angegeben, wer gerade spricht.
CC0 / CC Zero Die Freigabe „Creative Commons Zero“ (CC0) macht es möglich, Inhalte so weiterzuverwenden, als wären sie bereits frei von Urheberrechten. CC0-Inhalte können ohne Nachfrage zu beliebigen Zwecken kopiert, veröffentlicht oder auf andere Weise verwendet werden. Anders als die regulären Creative-Commons-Lizenzen enthält CC0 keine weitere Bedingungen wie etwa eine Namensnennung.
Copyleft Der Begriff „Copyleft“ steht im Kontext einer Lizenzvergabe für eine Regel, die sicherstellt, dass einmal eingeräumte Nutzungsfreiheiten bei der Nachnutzung nicht (weiter) eingeschränkt werden. Der Begriff stammt auf der Software-Welt, wird aber auch außerhalb der Software-Branche genutzt. Im Kontext von Open Educational Resources ist die „Copyleft“-Regel Synonym zur Funktion des „SA“-Moduls; Bei der Nachnutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung gilt: Weitergabe unter gleichen (Lizenz-)Bedingungen.
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